Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent,
in folgenden Fällen können Sie bei mir ein Gutachten nach §6 Waffengesetz in Auftrag geben, wenn Sie ...
- einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition gestellt haben und noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben,
- am 1. April 2003 bereits Schusswaffen besessen, jedoch noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben,
- Schusswaffen geerbt, aber noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben
oder
- im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit mit Schusswaffen umgehen sollen, aber noch nicht das 25. Lebens-jahr vollendet haben.
Die Kosten müssen Sie selbst tragen. Wie hoch diese sein werden, richtet sich nach dem Aufwand der Begutach-tung und der Erstellung des Gutachtens.